
Neue EU-Verkehrsinitiativen sind unterwegs

EU-Mobilitätspaket 1: Europa in Bewegung
Das EU-Mobilitätspaket ist eine dreigeteilte Sammlung von Initiativen, die darauf abzielen, die Führung, Verwaltung und den Betrieb des Transportwesens in allen EU-Mitgliedstaaten zu rationalisieren. Der erste Teil konzentriert sich auf die Verbesserung der Vorschriften und der Durchsetzung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen im Straßengüterverkehr. Wir gehen davon aus, dass der erste Teil die größten Auswirkungen auf unser Geschäft haben wird. Zu den betroffenen Bereichen gehören die Lenk- und Ruhezeiten, die Entsendung von Fahrern, die Kabotage, der Zugang zum Straßengüterverkehr und die Fahrtenschreiber.

Wichtige Eckdaten, die es zu beachten gilt
Das gesamte Mobilitätspaket wurde von der EU im Juli 2020 verabschiedet, und die neuen Regeln für die Lenk- und Ruhezeiten wurden im August 2020 umgesetzt. Die Regeln für die Entsendung von Fahrern und die manuelle Registrierung bei Grenzübertritten werden am Februar 2022 eingeführt. Die Regeln für die Kabotage und den Zugang zum Transportmarkt treten am 21. Februar 2022 in Kraft.

Lenk- und Ruhezeiten
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten und sämtliche wöchentlichen Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden, die als Ausgleich für zuvor gekürzte Ruhezeiten genommen werden, dürfen nicht in einem Fahrzeug, sondern müssen in einer geeigneten Unterkunft verbracht werden. Sämtliche Unterkunftskosten, die zur Erfüllung dieser Anforderung notwendig sind, müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Außerdem müssen Fahrer mindestens einmal alle 4 Wochen in ihr Heimatland oder in das Land ihres Arbeitgebers zurückkehren.
*In Kraft seit 20. August 2020

Entsendung von Fahrern
Wenn ein EU-Verkehrsunternehmen Fahrer zur Arbeit in ein anderes EU-Land entsendet, müssen die Beschäftigungsbedingungen für die Fahrer denen des Gastlandes (des Landes, in das sie entsandt wurden) entsprechen.
Inkrafttreten am 02. Februar 2022

Kabotage-Regeln
Die derzeitige Kabotage-Regelung, die maximal drei Einsätze in sieben Tagen erlaubt, wird weiterhin gelten. Nach drei Fahrten müssen die Lkw nun jedoch für eine viertägige „Abkühlungsphase“ außerhalb des Kabotage-Gastlandes verbleiben, bevor sie wieder mit demselben Fahrzeug in diesem Land fahren dürfen.
Inkrafttreten am 21. Februar 2022

Zugang zum Markt
Alle Fahrzeuge müssen mindestens einmal alle acht Wochen nach dem Verlassen des EU-Mitgliedsstaat ihres Arbeitgebers (das Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist) in dieses zurückkehren.
Inkrafttreten am 21. Februar 2022

Fahrtenschreiber
Alle leichten Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen müssen jederzeit einen neuen „smarten“ Fahrtenschreiber mitführen, um Grenzübertritte, Be- und Entladetätigkeiten sowie Lenk- und Ruhezeiten zu erfassen.
Inkrafttreten im August 2023

Was ist das EU-Mobilitätspaket?
Das EU-Mobilitätspaket ist ein Regelwerk, das darauf abzielt, einheitliche und leicht durchsetzbare Normen zur Förderung der Verkehrssicherheit, des fairen Wettbewerbs, nachhaltiger Geschäftspraktiken und anderer Verbesserungen im Transportwesen in der gesamten EU zu schaffen.

EU-Mobilitätspaket 2: Saubere Mobilität
Das zweite Mobilitätspaket befasst sich mit den Umweltauswirkungen des Transportwesens in der EU. Mit besonderem Augenmerk auf den Personenverkehr (z.B. den Busmarkt) konzentrieren sich die Initiativen auf Elektrifizierung, CO2-Standards und spezifische Regelungen für den Marktzugang. Das Paket sieht Ziele vor, die zwischen 2025 und 2030 erreicht werden sollen.

EU-Mobilitätspaket 3: Nachhaltige Mobilität
Das dritte Mobilitätspaket konzentriert sich auf sichere und vernetzte Mobilität in der gesamten EU sowie auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit des Transportwesens. Die Initiativen umfassen die Digitalisierung und Automatisierung des Informationsaustauschs, Fußgängersicherheit und weitere CO2-Standards. Das Paket legt Ziele fest, die zwischen 2025 und 2030 erreicht werden sollen.
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