Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf ICS2 vor

Einführung in das neue Einfuhrkontrollsystem der EU und wie man damit umgeht.

Customs Check-in

Über ICS2-Verordnungen

ICS2 ist eine neue Version des ursprünglichen EU-Einfuhrkontrollsystem und stellt neue Anforderungen an Spediteure, die Fracht auf dem See-, Straßen- oder Schienenweg in die EU transportieren. ICS2 ist ein IT-System für die Sicherheit vor der Ankunft, das für die Verarbeitung von Frachtinformationen, die Unterstützung von Risikobewertungen und die Verbesserung der Sicherheit an den EU-Grenzen entwickelt wurde.

ICS2 generic image

Was dies für Ihr Unternehmen bedeutet

Als Transporteur, der Fracht in die EU verschifft, müssen Sie im Rahmen von ICS2 weitere Informationen über Ihre Sendung über eine ENS bereitstellen und diese Informationen vor der Ankunft an der Grenze über das EU-System Shared Trader Interface (STI) an die Behörden übermitteln. Nach Prüfung Ihrer Angaben geben die Behörden Ihre Fracht entweder zur Einreise frei, fordern weitere Informationen an oder verweigern ihr die Einreise in die EU.  

What does ICS2 mean?

Wie DFDS Sie unterstützen kann

Single filing

Mit unserem Service zum Single Filing stellen Sie uns Ihre Frachtdetails und Stammdaten zur Verfügung. Anschließend erstellen wir den vollständigen ICS2-Antrag und senden ihn an die EU-Behörden. Wenn Sie sich für das Single Filing entscheiden, müssen Sie kein IT-System einrichten, um eine Verbindung mit dem STI-System der EU herzustellen. Sie müssen nur sicherstellen, dass Ihre Daten korrekt sind und rechtzeitig an uns übermittelt werden.

Multiple filing

Bei unserem Service zum Multiple Filing hinterlegen wir die Stammdaten, und Sie müssen alle Ladungsdetails direkt an das EU-System Shared Trader Interface (STI) übermitteln. Wenn Sie sich für das Multiple Filing entscheiden, müssen Sie ein System einrichten, das mit dem STI-System der EU verbunden ist, so dass Sie Ihre Frachtdaten direkt an die EU-Behörden übermitteln können.

ICS2-Zeitleiste

Seefahrtsunternehmen müssen zwischen dem 3. Juni und dem 4. Dezember 2024 mit ICS2 verbunden werden. 

Seefahrtsunternehmen, die Daten auf Hausebene einreichen müssen zwischen dem 4. Dezember 2024 und dem 1. April 2025 mit ICS2 verbunden werden. 

Straßen- und Schienenverkehrsträger müssen zwischen dem 1. April und dem 1. September 2025 mit ICS2 verbunden werden.

ICS2 timeline illustration

FAQs über ICS2

ICS2 ist eine aktualisierte Version des ursprünglichen Einfuhrkontrollsystems der EU (ICS). Es handelt sich um ein IT-Sicherheitssystem, das bereits vor dem Eintreffen der Waren unterstützt wird:

  • Abgabe der Summarischen Eingangsanmeldung (Entry Summary Declarations, ENS)

  • Sicherheitsanalyse durch die Zollbehörden

  • Ankunft der Transportmittel

  • Vorlage der Waren bei den Zollbehörden und Kontrolle der Waren durch den Zoll, sofern erforderlich

ICS2 ist kein Einfuhrzollsystem und wird nicht für die Bearbeitung der Zollanmeldungen zur Überführung in den freien Verkehr verwendet.

ICS2 zielt darauf ab, die Grenzen der EU und ihre Bürger zu schützen, indem Daten über alle in die EU eingeführten Waren vor ihrer Ankunft erfasst werden. Fortschrittliche Frachtinformationen und Risikoanalysen ermöglichen eine frühzeitige Erkennung von Bedrohungen und erleichtern den Zollbehörden im Bedarfsfall das Eingreifen. ICS2 dient als Vorab-Meldung für Sicherheitsrisiken, die an das EU-System der gemeinsamen Schnittstelle für Wirtschaftsbeteiligte übermittelt werden muss. Die Zollanmeldungen müssen jedoch weiterhin direkt bei den örtlichen Zollbehörden im Rahmen ihres jeweiligen Zollsystems eingereicht werden.

Mit ICS2 werden neue Vorschriften für den Gütertransport auf See, Straße, Schiene und in der Luft eingeführt. Stückgut-, Express- und Postdienste werden ebenfalls den ICS2-Vorschriften unterliegen.

Das ICS2 gilt für alle Waren, die aus einem Drittland stammen und für alle europäischen Länder, einschließlich Norwegen, der Schweiz und Nordirland, bestimmt sind oder sich im Transit durch diese Länder befinden.

ICS2 wird schrittweise eingeführt, wobei die Verordnungen mit ihrer Integration in das System in Kraft treten:

  • Die Seefahrtsunternehmen müssen sich zwischen dem 3. Juni und dem 4. Dezember 2024 an ICS2 anschließen.  

  • Seefahrtsunternehmen die Daten auf Hausebene einreichen, müssen sich zwischen dem 4. Dezember 2024 und dem 1. April 2025 anschließen.  

  • Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen müssen zwischen dem 1. April und dem 1. September 2025 einen Anschluss herstellen.

Die Einführung von ICS2 bedeutet, dass Sie den EU-Behörden eine breitere Palette von Informationen über eine ENS übermitteln müssen, bevor Ihre Sendungen an der Grenze ankommen. Die Einreichung der ENS wird über ICS2 erfolgen. Das bedeutet, dass Sie ein System einrichten müssen, das mit dem EU-System der gemeinsamen Händlerschnittstelle (STI) verbunden ist, oder Sie müssen ENS-Daten an einen Dritten übermitteln, der mit dem System verbunden ist und sie in Ihrem Namen übermitteln kann.

Ihrer Ladung kann an der EU-Grenze die Einreise verweigert werden, wenn die ENS-Meldung nicht rechtzeitig eingereicht wird oder wenn die Angaben zur Ladung ungenau sind. Die Ladung und die ENS-Meldung werden überprüft, wobei Sanktionen möglich sind. 

Mit einer Verbindung zum EU Shared Trader Interface (STI) System bieten wir sowohl Single Filing als auch Multiple Filing Lösungen an, um sicherzustellen, dass Ihre ENS-Erklärung in Übereinstimmung mit den ICS2-Anforderungen eingereicht wird.

Was ist das Single Filing?  Mit unserem Service zum Single Filing erstellen und übermitteln wir die gesamte ICS2-Anmeldung an die EU-Behörden. Sie sind lediglich dafür verantwortlich, uns Ihre Ladungsdaten (Hausdaten) und Stammdaten mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass diese korrekt sind und uns rechtzeitig übermittelt werden.

Was ist das Multiple Filing? Um unseren Service zum Multiple Filing nutzen zu können, müssen Sie eine Verbindung zum EU-System Shared Trader Interface (STI) haben. Wir werden die Stammdaten über das STI-System an die EU-Behörden übermitteln. Zu gegebener Zeit müssen Sie Ihre Daten auf Hausebene direkt an das STI-System der EU übermitteln.

Das Speditionsunternehmen ist dafür verantwortlich, die gesamte ENS-Meldung einzureichen und das Shared Trade Interface System über ihre Ankunft zu informieren. 

Begleitete Fahrzeuge müssen einen Datensatz für den Straßenverkehr einreichen, aber innerhalb der Fristen für die Seefracht.

Für den Kurzstreckenseeverkehr, einschließlich aller DFDS-Routen, müssen ENS-Meldungen spätestens zwei Stunden vor Ankunft im ersten EU-Hafen über das EU Shared Trader Interface System eingereicht werden.

Von den ICS2-Verordnungen betroffene Strecken

Alle Routen zwischen EU-Häfen und Nicht-EU-Häfen unterliegen den ICS2-Vorschriften.

ICS2 Routes Map, textAndMedia