
„Wir können unseren Kunden jetzt Genusstauglichkeitsbescheinigungen aus einer Hand zu einem wettbewerbsfähigen Preis bieten. Kunden, die sich für diese Option entscheiden, haben zwei Vorteile. Der erste Vorteil ist, dass wir Umweltgesundheitsbeamte vor Ort haben, die ab dem 1. Januar 2021 das Verfahren für die Genusstauglichkeitsbescheinigung am Abfahrtsort durchführen. Zweitens ist es uns gelungen, mit der Regierung eine Einigung beim Versand mehrerer Sendungen zu erreichen. Anstatt eine Bescheinigung pro Sendung auszustellen, was extrem kostspielig sein kann, können wir jetzt mehrere Sendungen auf einer Bescheinigung zusammenfassen. So kann DFDS die Kosten für die Bescheinigung auf seine Kunden aufteilen. Für unsere Kunden bedeutet dies Einsparungen und eine kosteneffektive Exportmöglichkeit“, sagt Schottlands Export Operations Manager David Cranston